Tipps

Digitalen Nachlass rechtzeitig regeln

Smartphone Nutzung

Es gibt inzwischen Millionen von Facebook-, Xing- oder LinkedIn-Accounts, eine Vielzahl von E-Mail-Konten und Online-Shop-Anmeldungen. Doch was passiert mit den digitalen Hinterlassenschaften, wenn der Besitzer stirbt? Wie sollen Verwandte mit dem digitalen Erbe umgehen? Nach dem Tod eines nahestehenden Menschen bleiben solche Fragen meist ungeklärt und stellen die Erben vor eine Herausforderung.

Was tun, damit man nach dem Ableben nicht jahrelang durchs Netz geistert
Zu Lebzeiten können im Internet ein Berg an Konten anfallen. Wenn nicht zu Lebzeiten geregelt wird, was nach dem Tod damit geschehen soll, wird dies für die Erben schnell zu einer Mammutaufgabe werden. Denn wenn man sich nicht schnell genug darum kümmert, können beispielsweise laufende Verträge und offene Rechnungen zum Verhängnis werden. Auf der Internetseite www.machts-gut.de der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, erhält man Hilfestellung zu digitalen Erbschaftsfragen. Auf der Internetseite hat man die Möglichkeit einen Test zu absolvieren, der Fragen zum eigenen Nachlass stellt. Es werden dort auch mehrere Checklisten angeboten, die Fragen zum digitalen Erbe beantworten.
Checkliste – Tipps für Hinterbliebene

digitale Nachlassverwaltung

Vertrauensperson für Umgang mit digitalem Nachlass festlegen
Mit einer Vollmacht kann festlegt werden, wer nach dem Tod den eigenen digitalen Nachlass verwaltet. Der Bevollmächtigte hat dann die Aufgabe Daten und Accounts zu löschen, Abos und eventuelle Kaufverträge zu kündigen. Denn diese Verträge enden nicht automatisch. In der Vollmacht sollte man als Nutzer zu Lebzeiten festlegen, welche Vertrauensperson diese Verantwortung übernehmen soll. Wichtig ist, dass das Dokument ausdrücklich über den Tod hinaus gelten muss.

Damit die Vertrauensperson auf die Daten zugreifen kann, ist es erforderlich zu Lebzeiten auch eine aktuelle Liste mit allen bestehenden Accounts, Verträgen sowie Passwörtern zu führen. Idealerweise macht man dies mit einem Passwort-Manager. Hier können alle Daten mit dazugehörenden Links geschützt hinterlegt werden und der Bevollmächtigte benötigt nur das Master-Passwort. Bei einigen sozialen Netzwerken wie Facebook oder Google kann man auch eine oder mehrere Kontaktperson angeben, die sich um den Account kümmern können.

Kommerzielle digitale Nachlassverwalter vorher überprüfen
Für die Suche nach dem digitalen Nachlass, kann man mittlerweile auch kommerzielle Nachlassverwalter beauftragen. Jedoch sollten Erblasser bevor sie einen Dienst beauftragen, die Preise und den Leistungsumfang vergleichen und auch die Seriosität prüfen. Nach Auffassung von Verbraucherschützern sollte man Computer, Tablets oder Smartphones sowie Passwörter dem Dienstleister keinesfalls aushändigen. Sonst könnten persönliche Daten weitergegeben werden. Am besten ist es, wenn ein Angehöriger bei der Durchsicht des Rechners anwesend ist.

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